Brandschutz I Feuerwiderstand
Für Gebäudefassaden gelten weltweit erhöhte Brandschutz- bestimmungen. Es gibt jedoch keine einheitlichen Kriterien zu den Brandgefährdungen der verwendeten Materialien. Deshalb sind neben der Einhaltung allgemeiner Richtlinien die speziel- len nationalen Anforderungen an den Baustoff zu berücksich- tigen. Die Kunststoffmatrix ist grundsätzlich brennbar, wird allerdings durch die Zuschlagstoffe so modifiziert, dass die jeweiligen individuellen Brandschutzanforderungen eingehalten werden können. Prinzipiell wird unterschieden in außen angeordnete Gebäudefassaden und im Inneren des Gebäudes installierte Verkleidungs- und Designfassade. Einen Auszug aus den deutschen und europäischen Brandklassen zeigt nebenstehende Tabelle:
- Brandschutz gut bis sehr gut
- Rauchentwicklung gut
Brennendes Abfallen - nicht vorhanden
Infolge der europäischen Vereinheitlichung von nationalen Standards werden die Werkstoffe zusätzlich zur Klassifizierung ihres Brandverhaltens noch nach Rauchentwicklung und dem Abtropfverhalten beurteilt.
Üblicherweise ist für Außenfassaden eine Klassifizierung nach B-s2, d0 ausreichend. Das entspricht in etwa der B1 – schwer entflammbar. Die genaueren Anforderungen werden von der jeweiligen Baubehörde bestimmt.
Im Innenbereich von öffentlichen Gebäuden ist der Nachweis der Nichtbrennbarkeit der verwendeten Werkstoffe erforderlich. (z.B. A2-s1,d0) – der von unserem Matrixsystem Remiker ® garantiert wird.